Informationen Einmalzahlungen der Bundesregierung
17. August 2022
In dieser Übersicht haben wir die Einmalzahlungen und finanziellen Unterstützungen, die durch die Bundesregierung beschlossen wurden, für Sie zusammengestellt:
Zahlung | Diese Personen erhalten sie | Höhe der Leistung | Zeitpunkt der Auszahlung | Wird ausgezahlt durch | Zusätzliche Informationen |
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Sofortzuschlag für Kinder | Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis Vollendung 25. Lebensjahr, die Leistungen vom Jobcenter beziehen | 20 Euro monatlich | ab Juli 2022 monatlich | Jobcenter | keine Antragstellung notwendig (Auszahlung erfolgt automatisch). Auszahlung erfolgt NICHT mit der normalen Monatszahlung sondern im Laufe des Monats (erste Zahlung erfolgte Mitte Juli) |
Kinderbonus | Alle Kinder mit Kindergeldanspruch | 100 Euro | Juli 2022 | Familienkasse | keine Antragstellung notwendig (Auszahlung erfolgte automatisch) |
Einmalzahlung Grundsicherung zum Ausgleich finanzieller Mehrbelastung | alleinstehende/alleinerziehenden Personen sowie volljährige Partner*innen, die im Juli 2022 Leistungen vom Jobcenter erhalten haben | 200 Euro | Ende Juli 2022 | Jobcenter | keine Antragstellung notwendig (Auszahlung erfolgte automatisch) |
Einmalzahlung für Energiekosten | Alle Personen, die im Juli 2022, die Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) bei der Agentur für Arbeit haben | 100 Euro | Juli 2022 | Agentur für Arbeit | Aufstocker*innen, die Arbeitslosengeld und gleichzeitig Leistungen beim Jobcenter beziehen haben keinen Anspruch |
Heizkostenzuschuss | Beziehende von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld | 230 Euro | Juni 2022 | Agentur für Arbeit | keine Antragstellung notwendig (Auszahlung erfolgte automatisch) |
Energiepreispauschale | Alle Menschen, die in Deutschland wohnen und im Jahr 2022 Einkommen aus einer Arbeit, einer selbstständigen Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft erzielen | 300 Euro | September 2022 (ggf. später durch Abgabe einer Steuererklärung) | Arbeitgeber oder Finanzamt | Die Zahlung ist für Sie als Kund*in des Jobcenters anrechnungsfrei, d. h. es erfolgt keine Anrechnung auf Ihr Arbeitslosengeld II. |