Informationen zum Bürgergeld ab 01. Januar 2023
06. Dezember 2022
Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die Grundsicherung ablösen.
Wenn Sie aktuell Leistungen vom Jobcenter beziehen, brauchen Sie keinen gesonderten oder neuen Antrag zu stellen. Sie erhalten automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt.
Auch wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben und Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Bescheid vorliegt, findet die Anpassung automatisch statt (der Versand der Bescheide erfolgt in der ersten Januarwoche 2023).
Der monatliche Regelsatz erhöht sich auf:
Alleinstehende oder Alleinerziehende | 502 € |
Paare (je Partner:in) in der BG*, wenn beide volljährig sind | 451 € |
18- bis 24-Jährige in der BG* der Eltern | 402 € |
14- bis 17-Jährige in der BG* | 420 € |
Kinder von sechs bis 13 Jahren | 348 € |
Kinder bis fünf Jahre | 318 € |
*Bedarfsgemeinschaft
Das Bundesministierum für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die Bundesagentur für Arbeit informieren auf Ihren Seiten rund um das Bürgergeld.