Keine Maskenpflicht mehr in Jobcenter-Gebäuden
30. Januar 2023
Ab dem 01. Februar 2023 entfällt in den Jobcenter-Gebäuden die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Mitarbeitende und Besuchende. Gleichwohl möchten wir darauf hinweisen, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung neben den weiteren Schutz- und Hygienemaßnahmen (Händewaschen, Abstand, Lüften etc.) zusätzlich dem Schutz vor einer Infizierung mit dem Coronavirus dient. Daher ist die weitere Nutzung auf freiwilliger Basis selbstverständlich möglich.