Jobcenter Logo

News
Wählen Sie ein Thema aus

Kontaktwege für ukrainische Schutzsuchende

31. August 2022

Ab 1. Juni 2022 haben Schutzsuchende aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen durch das Jobcenter. Sie erhalten damit Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, zur Gesundheitsversorgung und beruflichen Integration.

Für die Schutzsuchenden aus der Ukraine soll der Übergang aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in das Jobcenter so einfach wie möglich gestaltet werden.

Alle Personen, die bis zum 1. Juni 2022 bereits angemeldet sind und ein Aufenthaltsdokument (Fiktion, elektronischen Aufenthaltstitel § 24 AufenthG) besitzen, können direkt das Jobcenter Dortmund kontaktieren, sich über die neue Leistung informieren und einen Antrag stellen. Wenn Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen möchten, kontaktieren Sie uns bitte zunächst telefonisch unter (0231) 842-1110 (Mo-Fr 08-18 Uhr). Wir beraten Sie, wie Sie einen Antrag stellen können - individuell für Ihre SituationAlternativ haben Sie die Möglichkeit, auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen.

Geflohene aus der Ukraine, die nach dem 1. Juni 2022 einreisen oder einen Neuantrag auf Sozialleistungen stellen, müssen – anders als bisher – zur Leistungsgewährung eine Registrierung und Anmeldung durchlaufen und ein gültiges Aufenthaltsdokument (Fiktion oder Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz) haben. Deshalb müssen Neureinreisende zuerst bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Diese ist montags, dienstags, mittwochs und donnerstags von 7:30 - 12:00 Uhr am Infopoint in der Berswordt-Halle vor Ort. Der Infopoint befindet sich in der Berswordt-Halle am Friedensplatz zentral in der Dortmunder Innenstadt. Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich per E-Mail an ukraine-abh@stadtdo.de.

Haben Sie bereits einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt? Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine Beratung? Dann können Sie Ihre Ansprechpersonen über die Suchfunktion oder unter dem Punkt Kontakte finden. Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur mit einem vereinbarten Termin möglich ist. Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte zunächst telefonisch unter (0231) 842-1110 (Mo-Fr 08-18 Uhr). Nutzen Sie gerne das Kontaktformular unserer Homepage. 

Unsere Integrationsfachkräfte werden Sie nach der Bewilligung von Leistungen einladen, um mit Ihnen über die Themen Spracherwerb Deutsch, Arbeit und Beruf zu sprechen. 

Schulpflichtige Kinder können für den Schulbedarf einen Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.

 

Sonderhotline der Bundesagentur für Arbeit (BA) für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für Geflüchtete aus der Ukraine eine Sonderhotline eingerichtet. Mitarbeiter*innen der BA geben dort Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche in ukrainischer und russischer Sprache.

Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr unter der Servicerufnummer 0911 1787915 erreichbar. Es fallen Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz an.

War dieser Artikel hilfreich für Sie?