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Öffentliche Zustellungen

Nach den gesetzlichen Bestimmungen können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des:der Empfängers:in unbekannt und eine Zustellung an eine:n Vertreter:in oder Zustellungsbevollmächtigt:en nicht möglich ist.

Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Das Jobcenter Dortmund hat sich für die Zeit der COVID-19-Pandemie für eine Veröffentlichung auf dieser Webseite im Downloadbereich entschieden.

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