Jobcenter Dortmund Logo

Hinweise für Geflüchtete

Als Geflüchtete*r mit einem anerkannten Aufenthaltsstatus nach § 25, Absatz 1-3 sowie Absatz 5 nach dem Aufenthaltsgesetz und mit Wohnsitz in Dortmund erhalten Sie im sogenannten „Integration Point“ Hilfe zur beruflichen Integration und zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Die Mitarbeiter*innen des „Integration Point“ sprechen arabisch, türkisch, englisch, französisch, spanisch, persisch, haussa, djerma und mina und können in vielen Fällen eine muttersprachliche Erstberatung anbieten. Bei Erfüllung der Voraussetzungen händigen sie die Anträge auf Bürgergeld aus, unterstützen bei der Antragstellung und bearbeiten Ihre Anträge auf SGB II-Leistungen.

In der Arbeitsvermittlung werden die vorhandenen schulischen Kenntnisse und die im Herkunftsland erworbenen beruflichen Erfahrungen umfassend erfasst. Die Mitarbeiter*innen beraten Sie hinsichtlich der Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüssen und ermöglichen die Teilnahme an Sprachkursen (Deutschkursen) sowie an sonstigen Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in Arbeit und Ausbildung. Sie händigen Stellenangebote aus und vermitteln Sie als Bewerber*innen.

Wir als Jobcenter Dortmund sind digital für Sie da!

Wie Sie sicher wissen, kann mit einer unverschlüsselten E-Mail keine ausreichende Sicherheit Ihrer Daten gewährleistet werden. Die digitale Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter Dortmund ist daher seit Anfang 2025 nur noch über https://www.jobcenter.digital möglich.

Für Fragen zu den Online-Services stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Kontakt-Seite.

Weiter zu jobcenter.digital