Nichterreichbarkeit
Sie können die Nichterreichbarkeit bequem telefonisch bei Ihrem zuständigen Jobcenter Standort beantragen.
Längere Abwesenheit vom Wohnort beantragen
Als Leistungsbezieher*in von Bürgergeld sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, sich an Ihrem Wohnort aufzuhalten bzw. erreichbar für das Jobcenter zu sein.
Falls Sie eine längere Abwesenheit von Ihrem Wohnort (Fachbegriff: Nichterreichbarkeit), etwa eine Reise, planen, sprechen Sie bitte im Vorfeld mit Ihrer Beratungsfachkraft.
Sie können die Nichterreichbarkeit bequem telefonisch bei Ihrem zuständigen Jobcenter Standort beantragen.
Wir als Jobcenter Dortmund sind digital für Sie da!
Wie Sie sicher wissen, kann mit einer unverschlüsselten E-Mail keine ausreichende Sicherheit Ihrer Daten gewährleistet werden. Die digitale Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter Dortmund ist daher seit Anfang 2025 nur noch über https://www.jobcenter.digital möglich.
Für Fragen zu den Online-Services stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Kontakt-Seite.