Darlehen für die Mietkaution
Falls Ihr neuer Mietvertrag eine Kaution vorsieht, die Sie aus eigenen Mitteln nicht tragen können, kann das Jobcenter die Summe für Sie in Form eines Darlehens vorstrecken.
Das Darlehen müssen Sie jedoch unbedingt im Vorfeld, d. h. vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrages, beim Jobcenter beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik „Umzug“.
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