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Miete, Heiz- und Betriebskosten

Miete, Heiz- und Betriebskosten werden vom Jobcenter in tatsächlich zu zahlender Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind. Die Beurteilung, ob ein Wohnraum als angemessen gilt, richtet sich nach dem Einzelfall und den individuellen Verhältnissen.

Die Angemessenheitsgrenzen legt die Stadt Dortmund fest.

Obergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft
Haushaltsgröße1 Person
Nettokaltmiete430,00 €
Betriebskosten180,00 €
Bruttokaltmiete610,00 €
Haushaltsgröße2 Personen
Nettokaltmiete530,00 €
Betriebskosten210,00 €
Bruttokaltmiete740,00 €
Haushaltsgröße3 Personen
Nettokaltmiete650,00 €
Betriebskosten260,00 €
Bruttokaltmiete910,00 €
Haushaltsgröße4 Personen
Nettokaltmiete850,00 €
Betriebskosten260,00 €
Bruttokaltmiete1.110,00 €
Haushaltsgröße5 Personen
Nettokaltmiete1.070,00 €
Betriebskosten270,00 €
Bruttokaltmiete1.340,00 €
Haushaltsgröße6 Personen
Nettokaltmiete1.200,00 €
Betriebskosten300,00 €
Bruttokaltmiete1.500,00 €

Barrierefreier Wohnraum

Bei Personen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen auf barrierefreien Wohnraum (z.B. rollstuhlgerecht) angewiesen sind, können dadurch höhere Mieten anfallen. Das Jobcenter kann die höhere Miete für solche barrierefreien Wohnungen übernehmen, wenn ein detailliertes ärztliches Attest die Notwendigkeit bestätigt. Auch wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG vorlegen kann, kann die Notwendigkeit damit nachweisen.


Angemessenheitsgrenze für barrierefreien Wohnraum
Personen 1
Barrierefreie Nettokaltmiete 550,00 €
Betriebskosten 180,00 €
Barrierefreie Bruttokaltmiete 730,00 €
Personen 2
Barrierefreie Nettokaltmiete 715,00 €
Betriebskosten 210,00 €
Barrierefreie Bruttokaltmiete 925,00 €
Personen 3
Barrierefreie Nettokaltmiete 880,00 €
Betriebskosten 260,00 €
Barrierefreie Bruttokaltmiete 1.140,00 €
Personen 4
Barrierefreie Nettokaltmiete 1.045,00 €
Betriebskosten 260,00 €
Barrierefreie Bruttokaltmiete 1.305,00 €
Personen 5
Barrierefreie Nettokaltmiete 1.210,00 €
Betriebskosten 270,00 €
Barrierefreie Bruttokaltmiete 1.480,00 €
Personen 6
Barrierefreie Nettokaltmiete 1.375,00 €
Betriebskosten 300,00 €
Barrierefreie Bruttokaltmiete 1.675,00 €

Klimabonus

Durch den Klimabonus haben leistungsberechtigte Menschen die Möglichkeit, eine energetisch sanierte Wohnung anzumieten. Das Jobcenter kann dann anstelle der angemessenen Nettokaltmiete, eine höhere Miete berücksichtigen, wenn diese durch eine energetische Sanierung entstanden ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Heizkosten auffallend niedrig (s. Tabelle) sind.

Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt anhand der Heizkostenabrechnungen feststellen lassen, dass die Heizkosten nicht wie erwartet auffallend niedrig ausfallen, prüft das Jobcenter zunächst den Grund dafür. Können die Gründe nachvollzogen werden, werden die Kosten dennoch übernommen.

Klimabonus Grenzwerte
Personen 1
Angemessene Nettokaltmiete inkl. Klimabonus 510,00 €
Grenzwert für auffallend niedrige Heizkosten 50,00 €
Personen 2
Angemessene Nettokaltmiete inkl. Klimabonus 620,00 €
Grenzwert für auffallend niedrige Heizkosten 60,00 €
Personen 3
Angemessene Nettokaltmiete inkl. Klimabonus 760,00 €
Grenzwert für auffallend niedrige Heizkosten 70,00 €
Personen 4
Angemessene Nettokaltmiete inkl. Klimabonus 950,00 €
Grenzwert für auffallend niedrige Heizkosten 80,00 €
Personen 5
Angemessene Nettokaltmiete inkl. Klimabonus 1.210,00 €
Grenzwert für auffallend niedrige Heizkosten 70,00 €
Personen 6
Angemessene Nettokaltmiete inkl. Klimabonus 1.330,00 €
Grenzwert für auffallend niedrige Heizkosten 90,00 €

Heiz- und Betriebskostenabrechnung

Wenn Sie Heiz- und Betriebskostenabrechnungen erhalten, reichen Sie diese umgehend nach Erhalt ein, damit das Jobcenter die Übernahme prüfen kann. Bitte prüfen Sie vorher unbedingt, ob Ihr*e Vermieter*in die Abrechnung fristgerecht zugesandt hat und ob die Abrechnung korrekt ist! Bei Fragen zu Ihrer Heiz- und Betriebskostenabrechnung hilft Ihnen der Mieterverein vor Ort weiter (Beiträge können in bestimmten Fällen vom Jobcenter übernommen werden).

Folgende Möglichkeiten haben Sie, um die Heiz- und Betriebskostenabrechnung einzureichen:

  • Postalisch an Jobcenter Dortmund, 44120 Dortmund

Angemessenheit von Heizkosten

Auch Heizkosten werden nur in tatsächlich zu zahlender Höhe übernommen, soweit diese angemessen sind. Die Prüfung der Angemessenheit erfolgt durch das Jobcenter immer unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des Einzelfalls

Ab dem 1. Juli gelten folgende zusätzliche Regelungen:


Wohnflächenuntergrenze

Bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, gilt eine Untergrenze für die Größe der Wohnung. Die Wohnung darf nicht zu klein sein. Auch hier prüft bei einer Haushaltsgröße ab 7 Personen das Jobcenter den Einzelfall. Diese Regelung gilt nur, wenn Sie ab dem 1. Juli in eine andere Wohnung ziehen möchten. Bestehende Mietverhältnisse sind nicht betroffen.

Folgende Grenzwerte müssen eingehalten werden:

Grenzwerte
Haushaltsgröße 2 Personen
Untergrenze m² 52 m²
Haushaltsgröße 3 Personen
Untergrenze m² 64 m²
Haushaltsgröße 4 Personen
Untergrenze m² 76 m²
Haushaltsgröße 5 Personen
Untergrenze m² 88 m²
Haushaltsgröße 6 Personen
Untergrenze m² 100 m²

Eine Wohnflächenuntergrenze ist nur bei Umzügen ab dem 1. Juli zu prüfen. Bestehende Mietverhältnisse sind nicht betroffen.

Quadratmeterhöchstpreis

Es wurde eine Höchstgrenze für die Nettokaltmiete pro m² festgesetzt. Der Preis pro m² darf nicht höher sein als 12,39 €. Bitte beachten Sie, dass es in diesem Fall keine Karenzzeit gibt.


Einhaltung der Mietpreisbremse

Die für Dortmund geltende Mietpreisbremse ist durch Vermieter*innen einzuhalten. Diese orientiert sich am Mietspiegel. Bitte beachten Sie auch hier, dass es in diesem Fall keine Karenzzeit gibt.



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