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Kindergeld und Kinderzuschlag (KiZ)

Kindergeld ist eine staatliche Leistung an Erziehungsberechtigte, die von der Zahl und dem Alter der Kinder abhängt, für die das Geld beantragt wird.

Den Kindergeldantrag für Neugeborene und den Kindergeldantrag ab dem 18. Lebensjahr können Sie bequem online stellen.

Familien mit geringem Einkommen können neben Kindergeld den sogenannten Kinderzuschlag (KiZ) erhalten. Ein KiZ-Anspruch kann dazu führen, dass die Hilfebedürftigkeit Ihrer Familie beendet werden kann.

Den KiZ können Sie zusätzlich zum Kindergeld bei Ihrer Familienkasse beantragen. Alle wichtigen Informationen zum KiZ finden Sie unter Finanzielle Familienleistungen im Überblick.

Mit dem „KiZ-Lotsen” der Bundesagentur für Arbeit können Sie herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf KiZ haben.

Die Familienkasse steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung: 0800 4555530

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