Mehrbedarfe für Schwangere und Alleinerziehende
In der Schwangerschaft und für Alleinerziehende kann das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen monatliche Zuschüsse in Form von Pauschalbeträgen gewähren.
Dies gilt für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung oder für Alleinerziehende, abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder, sofern sie mit ihrem Nachwuchs alleine in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Wenn Sie die Leistungen beantragen möchten, kontaktieren Sie uns telefonisch – wir beraten Sie und übersenden Ihnen die notwendigen Formulare.
Wir als Jobcenter Dortmund sind digital für Sie da!
Wie Sie sicher wissen, kann mit einer unverschlüsselten E-Mail keine ausreichende Sicherheit Ihrer Daten gewährleistet werden. Die digitale Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter Dortmund ist daher seit Anfang 2025 nur noch über https://www.jobcenter.digital möglich.
Für Fragen zu den Online-Services stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Kontakt-Seite.