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Für Arbeitgeber:innen

Unser Arbeitgeber:innenservice steht Ihnen als Arbeitgeber:in bei der Suche nach neuen Mitarbeiter:innen mit Rat und Tat zur Seite. Wir vermitteln Ihnen unbürokratisch und schnell die benötigten Arbeitskräfte. Der Fokus unserer Arbeit liegt auf Stellenangeboten, die für die Personengruppe der Jobcenter-Kundschaft geeignet sind. Dies sind i. d. R. Arbeitsstellen für An- und Ungelernte sowie für Berufsanfänger:innen bzw. Umschüler:innen. Die Vermittlung von Menschen, deren Zugang zum Arbeitsmarkt besonders erschwert ist, wie z. B. von Langzeitarbeitslosen, Schwerbehinderten und Rehabilitand:innen, liegt uns besonders am Herzen. Daher haben wir für diese Personengruppen eigene Spezialteams eingerichtet, die sich um die Arbeitgeber:innenberatung kümmern.

Unser kostenfreies Angebot für Sie als Arbeitgeber:in umfasst:

  • kompetente Begleitung Ihrer Personalplanung
  • persönliche Beratung vor Ort
  • Beratung bei der Stellenausschreibung
  • Unterstützung bei der Mitarbeiter:innen-Auswahl
  • Beratung über aktuelle Fördermöglichkeiten
  • Unterstützung bei den Antragsformalitäten

Weitere Informationen zu unserer Serviceleistung in dem Personalfindungsprozess haben wir für Sie in unserem Flyer Arbeitgeber:innenservice zusammengestellt. Zudem finden Sie finanzielle Fördermöglichkeiten sowie Vorteile und Angebote für Sie als Arbeitgeber:in unter Eingliederungszuschuss und Menschen mit Behinderung fördern.

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Alleinerziehende

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Callcenter

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Bäckereien/ KFZ, Tankstellen

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Gastgewerbe

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Allgemeine Dienstleistungen

Sie sind nicht sicher, wer die richtige Ansprechperson für Sie ist? 

Kontaktieren Sie gerne unsere allgemeine Arbeitgeber:innenhotline

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Allgemeine Arbeitgeber:innenhotline

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Einzelhandel (Lebensmittel)

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Einzelhandel (Non-Food)

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Teamleitung

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Gastgewerbe

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Lager/ Logistik

Weiterführende Informationen | Umwandlung von Minijobs

Sie haben Minijobber:innen beschäftigt? Das Jobcenter Dortmund berät Sie als Arbeitgeber:in unverbindlich über die Vorteile, die Ihrem Betrieb aus der Umwandlung einer geringfügigen Stelle in einen Voll- oder Teilzeitarbeitsplatz entstehen, z. B.

  • Senkung der Lohnnebenkosten
  • effizientere Personaleinsatzplanung und Arbeitsgestaltung
  • größere Flexibilität in der Gestaltung von Arbeitszeiten
  • höhere Fachkompetenz der Mitarbeiter:innen
  • ggf. Eingliederungs- bzw. Lohnkostenzuschuss über das Jobcenter Dortmund bei der Schaffung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Nutzen Sie als Arbeitgeber:in den Modellrechner für Minijobs, um Ihre Kosten bei der Anstellung eine:r Arbeitnehmer:in im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung und bei der Umwandlung eines Minijobs in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis miteinander zu vergleichen.

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Umwandlung von Minijobs

Ansprechpersonen im Jobcenter | Sonderbereiche

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Unter 25-Jährige

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Menschen mit Behinderung

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Lager/ Logistik

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Erziehung, Gesundheit, Soziales

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Personalüberlassungen

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Baugewerbe / Produktion

Weiterführende Informationen | Langzeitarbeitslose (Teilhabechancengesetz)

Das Teilhabechancengesetz bietet besondere Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von Menschen, die mehrere Jahre ohne eine Beschäftigung sind. Dazu gehören mehrjährige Lohnzuschüsse und ein begleitendes professionelles Coaching für die eingestellte Person. Das Team „Wendepunkt” im Jobcenter Dortmund setzt diese Förderung um. Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie auf der Webseite "ZUKUNFT MACHER_IN DORTMUND" oder indem Sie unsere zuständige Beratungsfachkraft kontaktieren.

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Langzeitarbeitslose