Einmalige Zuschüsse für den Wohnungsbedarf
In bestimmten Situationen kann das Jobcenter einmalige Zuschüsse für den Wohnungsbedarf gewähren. Solche Anlässe können beispielsweise die Gründung eines ersten Hausstandes oder der Fall eines Wohnungsbrandes sein.
Wir beraten Sie gerne zu Ihrem individuellen Fall!