Kooperationsplan

Erhalten Sie Bürgergeld, erstellen Sie gemeinsam mit Ihrer Beratungsfachkraft im Jobcenter einen Kooperationsplan, der sich auf das Wesentliche konzentriert und leicht verständlich ist. Im Kooperationsplan setzen wir gemeinsam ein Ziel und beschreiben den Weg, wie wir dieses erreichen wollen. Alle notwendigen Schritte sind kompakt zusammengefasst, sodass Sie auf einen Blick sehen können, welche Maßnahmen wir gemeinsam unternehmen.

Der Kooperationsplan ist rechtlich unverbindlich und betont eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Es ist besonders wichtig, dass Sie die getroffenen Absprachen einhalten, um Ihr Ziel erfolgreich zu erreichen. Bei Nichteinhaltung könnten verbindliche Forderungen für notwendige Maßnahmen im Eingliederungsprozess erfolgen.

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten beim Kooperationsplan besteht die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Ansprechperson im Jobcenter. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie im Flyer im Download-Bereich.

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