Mehrbedarfe für aufwendige Ernährung

Das Jobcenter kann Zuschüsse für eine kostenaufwändigere Ernährung aus medizinischen Gründen gewähren. Einen Anspruch auf diesen Mehrbedarf haben Sie nur, wenn ein Zusammenhang zwischen der notwendigen kostenaufwändigen Ernährung (Ernährungsumstellung) und einer bestehenden bzw. drohenden Krankheit besteht (z. B. Eiweißdefinierte Ernährung bei  Niereninsuffizienz oder glutenfreie Ernährung bei Zöliakie/Sprue). Um diese Leistung zu erhalten, müssen ärztliche Nachweise, z. B. durch ein Attest, erbracht werden. Wenn Sie einen Mehrbedarf beantragen möchten, kontaktieren Sie uns telefonisch - wir beraten Sie und übersenden Ihnen die notwendigen Formulare.

Sie haben gesundheitliche Einschränkungen und wünschen sich Hilfe/ Unterstützung bei der Bewältigung dieser? Die Beratungsfachkräfte im Team „Wohlberaten” bieten Ihnen eine individuelle Gesundheitsberatung zu vielfältigen Themen an. Probieren Sie es aus!

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