Auto/PKW: Förderung der Anschaffungskosten

Unter bestimmten Umständen kann das Jobcenter die notwendige Anschaffung eines PKWs finanziell unterstützen. Notwendig kann ein Autokauf im Rahmen einer Arbeitsaufnahme werden: Wenn Ihnen beispielsweise ein:e Arbeitgeber:in eine Einstellung - unter der Voraussetzung eines eigenen PKWs - zusagt oder Sie ohne ein eigenes Fahrzeug nachweislich nicht zu Ihrer neuen Arbeitsstelle gelangen. In solchen Fällen kann die Kostenübernahme durch das Jobcenter geprüft werden. Wichtig; bitte wenden Sie sich an Ihre persönliche Beratungsfachkraft (z. B. Arbeitsvermittler:in, Fallmanager:in) und sprechen Sie mit dieser über Ihre Pläne - unbedingt bevor Sie das Auto anschaffen. 

Es handelt sich um eine Leistung aus dem sogenannten „Vermittlungsbudget” – ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Beratungsfachkraft im Jobcenter.

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