Längere Abwesenheit vom Wohnort beantragen

Als Leistungsbezieher:in von Bürgergeld sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, sich an Ihrem Wohnort aufzuhalten bzw. erreichbar für das Jobcenter zu sein.
 
Falls Sie eine längere Abwesenheit von Ihrem Wohnort (Fachbegriff: Ortsabwesenheit), etwa eine Reise, planen, sprechen Sie bitte im Vorfeld mit Ihrer Beratungsfachkraft. 

Sie können die Ortsabwesenheit bequem telefonisch bei Ihrem zuständigen Jobcenter Standort beantragen.

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Ihre zuständige Beratungsfachkraft in Ihrem Jobcenter Standort. Sie kennen Ihren zuständigen Jobcenter Standort noch nicht? Finden Sie ihn jetzt.