Längere Abwesenheit vom Wohnort beantragen
Als Leistungsbezieher:in von Bürgergeld sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, sich an Ihrem Wohnort aufzuhalten bzw. erreichbar für das Jobcenter zu sein.
Falls Sie eine längere Abwesenheit von Ihrem Wohnort (Fachbegriff: Ortsabwesenheit), etwa eine Reise, planen, sprechen Sie bitte im Vorfeld mit Ihrer Beratungsfachkraft.
Sie können die Ortsabwesenheit bequem telefonisch bei Ihrem zuständigen Jobcenter Standort beantragen.