Mehrbedarfe für Schwangere und Alleinerziehende
In der Schwangerschaft und für Alleinerziehende kann das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen monatliche Zuschüsse in Form von Pauschalbeträgen gewähren – dies gilt für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung oder für Alleinerziehende abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder, sofern sie mit ihrem:n Kind:ern alleine in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Wenn Sie die Leistungen beantragen möchten, kontaktieren Sie uns telefonisch - wir beraten Sie und übersenden Ihnen die notwendigen Formulare.