Mehrbedarfe für Schwangere und Alleinerziehende

In der Schwangerschaft und für Alleinerziehende kann das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen monatliche Zuschüsse in Form von Pauschalbeträgen gewähren – dies gilt für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung oder für Alleinerziehende abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder, sofern sie mit ihrem Nachwuchs alleine in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Wenn Sie die Leistungen beantragen möchten, kontaktieren Sie uns telefonisch - wir beraten Sie und übersenden Ihnen die notwendigen Formulare.

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