Vorrangige Leistungen

Das Bürgergeld ist vom Gesetzgeber als sogenannte „nachrangige” Sozialleistung definiert. 
Das bedeutet, dass Bürgergeld erst gezahlt wird, wenn keine anderen sogenannten vorrangigen Leistungsansprüche bestehen. 

Vorrangige Leistungen sind Zahlungen anderer Stellen oder Institutionen, die geeignet sind, Ihre Hilfebedürftigkeit beim Jobcenter zu vermeiden, zu beseitigen, zu verkürzen oder zu vermindern.
Diese Leistungen müssen von Ihnen in Anspruch genommen werden. Die hierfür erforderlichen Anträge sind durch Sie selbst zu stellen.
 

Hier sind einige Beispiele für vorrangige Leistungen:

  • Kinderzuschlag, Wohngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Unterhalt/ Unterhaltsvorschuss,
  • Leistungen der Ausbildungs- und Arbeitsförderung: Arbeitslosengeld, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
  • Leistungen der Krankenkassen: Krankengeld, Leistungen der medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung: Verletztengeld, Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit,
  • Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung: Übergangsgeld, Altersrente, Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente.

Einen umfassenden Überblick über die vorrangigen Leistungen und weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Phone
Unser telefonischer Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter: (0231) 842-1110