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Regelleistung & Antragstellung

Der sogenannte "Regelsatz" umfasst den Betrag, der Ihnen vom Jobcenter zur Sicherung Ihres Grundbedarfs überwiesen wird. 

In diesem pauschalen Betrag enthalten sind Kosten für Lebensmittel, Körperpflege, Kleidung, Hausrat, Haushaltsenergie (Strom) und die Bedürfnisse des täglichen Lebens (z. B. für die Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben). Den vollen Regelsatz bekommen Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen, deren Partner*in minderjährig ist. 

Ab dem 1. Januar 2024 gelten die monatlichen Regelleistungen:

Alleinstehende oder Alleinerziehende563 €
Paare (je Partner*in) in der BG*, wenn beide volljährig sind506 €
18- bis 24-Jährige in der BG* der Eltern451 €
14- bis 17-Jährige in der BG*471 €
Kinder von sechs bis 13 Jahren390 €
Kinder bis fünf Jahre357 €
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII)451 €

*Bedarfsgemeinschaft

 

Personen, die bereits Leistungen vom Jobcenter Dortmund beziehen und einen Bewilligungsbescheid für 2024 haben, erhalten automatisch die höheren Regelsätze ausgezahlt. Sie brauchen keinen gesonderten Antrag auf Bürgergeld stellen.

Auch wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben und Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Bescheid vorliegt, findet die Anpassung automatisch statt (der Versand der Bescheide erfolgt in der ersten Januarwoche 2024).

Wie werden die Regelbedarfe ermittelt? Mehr Informationen dazu finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
 

Bürgergeld beantragen

Einen Antrag auf Bürgergeld können Sie auf folgenden Wegen stellen:

  • Persönlich zu den Öffnungszeiten an einem unserer Info-Points
  • Online bei jobcenter.digital unter „Bürgergeld online beantragen
  • Telefonisch in unserem Service Center (0231 842 1110)
  • Schriftlich an das Jobcenter Dortmund
     

Wir empfehlen Ihnen eine persönliche Antragstellung. So können wir Sie individuell beraten, Fragen sofort klären und Ihnen alle notwendigen Antragsunterlagen aushändigen. Für die Vorsprache ist ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen, bringen Sie bitte eine Person mit, die das Gespräch übersetzen kann.
 

Unsere Tipps für Sie:

  • Ausfüllhinweise in leicht verständlicher, deutscher Sprache finden Sie hier und im Downloadbereich.
  • Mit dem „digitalen Assistenten“ auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit können sie einfach und schnell prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Der digitale Assistent erscheint automatisch in der Ecke unten rechts auf dem Bildschirm.
  • Den Antrag auf Weiterbewilligung (WBA) des Bürgergeldes finden Sie hier und im Downloadbereich.

Weitere Hilfestellungen finden Sie im Downloadbereich.
 

Für einen Neuantrag auf Leistungen halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Nachweise über die Höhe der Kosten der Unterkunft (Miete und Nebenkosten, z. B. in Form des Mietvertrages, Vermieter*innenbescheinigung o. Ä.
  • Ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate (lückenlos und sortiert) - aller Konten und aller Personen (auch Online-Konten, z. B. PayPal und Kreditkarten, Internetbörsen, wie eBay, MyHammer/ Autoscout24 usw.)
  • Falls Sie kein Bankkonto führen: einen Nachweis, dass kein Konto eingerichtet werden kann
  • Soweit vorhanden: Nachweis über Guthaben auf Sparbüchern
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung (z. B. in Form der Krankenversicherungskarte, Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse o. Ä.)
  • Sozialversicherungsnummer
  • Wenn Sie Kinder haben: Nachweis über Kindergeld
  • Nachweise über Heizkosten
  • Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis

Bestimmte Personen müssen folgende Unterlagen zusätzlich einreichen:

  • Bei ausländischen Antragsteller*innen: Aktuelle Meldebestätigung und aktueller Aufenthaltstitel
  • Bei Kindern über 14 Jahren: Schulbescheinigungen
  • Bei Scheidungen und nicht-ehelichen Kindern: Unterhaltsregelungen, Nachweise über Unterhaltsvorschuss
  • Wenn Sie ein Auto haben: KfZ-Schein und Unterlage zur KfZ-Versicherung
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Unser telefonischer Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter: (0231) 842-1110