Regelleistung & Antragstellung
Die sogenannte Regelleistung umfasst den Betrag, der Ihnen vom Jobcenter zur Sicherung Ihres Grundbedarfs überwiesen wird.
In diesem pauschalen Betrag enthalten sind Kosten für Lebensmittel, Körperpflege, Kleidung, Hausrat, Haushaltsenergie (Strom) und die Bedürfnisse des täglichen Lebens (z. B. für die Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben). Den vollen Regelbedarf bekommen Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen, deren Partner:in minderjährig ist.
Aktuell (ab 01. Januar 2021) erhalten Hilfebedürftige die folgenden monatlichen Regelleistungen:
Alleinstehende oder Alleinerziehende | 446€ |
Paare (je Partner:in) in der BG*, wenn beide volljährig sind | 401€ |
18- bis 24-Jährige in der BG* der Eltern | 357€ |
14- bis 17-Jährige in der BG* | 373€ |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 309€ |
Kinder bis 5 Jahre | 283€ |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) | 357€ |
*Bedarfsgemeinschaft
Bitte halten Sie zur Antragstellung folgende Unterlagen bereit:
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- Vermieter:innenbescheinigung (zum Nachweis der aktuellen Miete und der Nebenkosten)
- Kopie Ihres Mietvertrages
- Ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate (lückenlos)
- Falls Sie kein Bankkonto führen: einen Nachweis, dass kein Konto eingerichtet werden kann
- Soweit vorhanden: Nachweis über Guthaben auf Sparbüchern
- Krankenversicherungskarte
- Rentenversicherungsnummer
- Wenn Sie Kinder haben: Nachweis über Kindergeld
- Nachweise über Heizkosten
- Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
Bestimmte Personen müssen folgende Unterlagen zusätzlich eingereichen:
- Bei ausländischen Antragsteller:innen: Reisepass zur Überprüfung des Aufenthaltsstatus
- Bei Kindern über 16 Jahren: Schulbescheinigungen
- Bei Scheidungen und nichtehelichen Kindern: Unterhaltsregelungen, Nachweise über Unterhaltsvorschuss
- Wenn Sie ein Auto haben: KfZ-Schein und Unterlage zur KfZ-Versicherung
Wenn Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen möchten, kontaktieren Sie uns bitte zunächst telefonisch. Wir beraten Sie, wie Sie einen Antrag stellen können - individuell für Ihre Situation.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit einen vereinfachten Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, zunächst telefonisch mit uns Kontakt aufzunehmen.
Tipp: Ausfüllhinweise in leicht verständlicher deutscher Sprache finden Sie im Downloadbereich.
Tipp: Mit dem „digitalen Lotsen” auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie online einfach und schnell prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.