Regelleistung & Antragstellung
Der sogenannte "Regelsatz" umfasst den Betrag, der Ihnen vom Jobcenter zur Sicherung Ihres Grundbedarfs überwiesen wird.
In diesem pauschalen Betrag enthalten sind Kosten für Lebensmittel, Körperpflege, Kleidung, Hausrat, Haushaltsenergie (Strom) und die Bedürfnisse des täglichen Lebens (z. B. für die Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben). Den vollen Regelsatz bekommen Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen, deren Partner*in minderjährig ist.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten die monatlichen Regelleistungen:
Alleinstehende oder Alleinerziehende | 563 € |
Paare (je Partner*in) in der BG*, wenn beide volljährig sind | 506 € |
18- bis 24-Jährige in der BG* der Eltern | 451 € |
14- bis 17-Jährige in der BG* | 471 € |
Kinder von sechs bis 13 Jahren | 390 € |
Kinder bis fünf Jahre | 357 € |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) | 451 € |
*Bedarfsgemeinschaft
Personen, die bereits Leistungen vom Jobcenter Dortmund beziehen und einen Bewilligungsbescheid für 2024 haben, erhalten automatisch die höheren Regelsätze ausgezahlt. Sie brauchen keinen gesonderten Antrag auf Bürgergeld stellen.
Auch wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben und Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Bescheid vorliegt, findet die Anpassung automatisch statt (der Versand der Bescheide erfolgt in der ersten Januarwoche 2024).
Wie werden die Regelbedarfe ermittelt? Mehr Informationen dazu finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Für einen Neuantrag auf Leistungen halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- Nachweise über die Höhe der Kosten der Unterkunft (Miete und Nebenkosten, z. B. in Form des Mietvertrages, Vermieter*innenbescheinigung o. Ä.
- Ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate (lückenlos und sortiert) - aller Konten und aller Personen (auch Online-Konten, z. B. PayPal und Kreditkarten, Internetbörsen, wie eBay, MyHammer/ Autoscout24 usw.)
- Falls Sie kein Bankkonto führen: einen Nachweis, dass kein Konto eingerichtet werden kann
- Soweit vorhanden: Nachweis über Guthaben auf Sparbüchern
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung (z. B. in Form der Krankenversicherungskarte, Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse o. Ä.)
- Sozialversicherungsnummer
- Wenn Sie Kinder haben: Nachweis über Kindergeld
- Nachweise über Heizkosten
- Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
Bestimmte Personen müssen folgende Unterlagen zusätzlich einreichen:
- Bei ausländischen Antragsteller*innen: Aktuelle Meldebestätigung und aktueller Aufenthaltstitel
- Bei Kindern über 14 Jahren: Schulbescheinigungen
- Bei Scheidungen und nicht-ehelichen Kindern: Unterhaltsregelungen, Nachweise über Unterhaltsvorschuss
- Wenn Sie ein Auto haben: KfZ-Schein und Unterlage zur KfZ-Versicherung
Wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen möchten, kontaktieren Sie uns bitte zunächst telefonisch. Wir beraten Sie, wie Sie einen Antrag stellen können - individuell für Ihre Situation. Sie können Bürgergeld auch online beantragen auf jobcenter.digital unter Bürgergeld online beantragen.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit einen vereinfachten Antrag auf Bürgergeld zu stellen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, zunächst telefonisch mit uns Kontakt aufzunehmen.
- Tipp: Ausfüllhinweise in leicht verständlicher deutscher Sprache finden Sie im Downloadbereich.
- Tipp: Mit dem „digitalen Assistenten” auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit (startet automatisch unten rechts) können Sie online einfach und schnell prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben.
- Tipp: Sie können Bürgergeld online beantragen. Den Online-Antrag und alle Hinweise dazu finden Sie auf jobcenter.digital unter Bürgergeld online beantragen. Den Antrag auf Weiterbewilligung (WBA) der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) können Sie ebenfalls online stellen oder Sie finden ihn im Downloadbereich.