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Bedingungen für den Besitz eines Autos

Als Bezieher*in von Bürgergeld dürfen Sie grundsätzlich ein Kraftfahrzeug besitzen, wenn dieses angemessen ist. 

Angemessen bedeutet, dass der Wert des Autos innerhalb der gesetzlich geregelten Vermögensgrenzen für Bürgergeld-Beziehende liegt. Ob Ihr Auto als angemessen gilt, prüfen die Leistungssachbearbeiter:innen im Jobcenter bei der Antragstellung von Arbeitslosengeld.

Bei Fragen hilft Ihnen gerne unser telefonischer Kund*innenservice weiter.

Kosten, die Ihnen für Ihr Auto anfallen (wie z. B. Spritkosten, Steuer, Reparaturen usw.) werden nicht vom Jobcenter übernommen bzw. sind von Ihnen selbst im Rahmen Ihrer Regelleistungen zu tragen.

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Unser telefonischer Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter: (0231) 842-1110