Support von Selbstständigen

Das Team „Selbstständige“ im Jobcenter Dortmund betreut Existenzgründer*innen und Selbstständige, deren Einkünfte (noch) nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichen und die, gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches II, die Anspruchsvoraussetzungen für das Bürgergeld erfüllen. 

Diese Unterlagen sollten Sie als Selbstständige:r zur Hand haben, wenn Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen möchten:

  • Gewerbeanmeldung
  • Gewerberaum-Mietraumvertrag (falls vorhanden)
  • Nachweise Personalkosten (z. B. durch Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten drei Monate
  • Bei einer GmbH: Gesellschafterverträge

Das Jobcenter sichert durch die Zahlung von Bürgergeld den Lebensunterhalt von Selbstständigen solange und in dem Umfang, indem ihre Einkünfte dafür nicht ausreichen. Das Jobcenter gleicht jedoch keine fehlenden Einnahmen oder Verluste, die durch die Selbstständigkeit entstehen können, aus.

Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Sie durch Ihre Selbstständigkeit Ihren gesamten Lebensunterhalt langfristig sichern können. 

Wenn Sie bereits Kund:in des Jobcenters sind und planen, sich selbstständig zu machen, kontaktieren Sie bitte zunächst Ihre Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung oder im Fallmanagement. Diese stellt dann den Kontakt zum Team Selbstständige her. Die Kolleg:innen beraten Sie als Gründer:in umfassend zu Fragen wie:

  • Wie lange kann ich Leistungen vom Jobcenter erhalten?
  • Welche Zusatzleistung kann ich als Gründer*in erhalten und welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen?
  • Ich habe Verständnisfragen zur eigenen Buchhaltung
  • Wann bin ich selbstständig (Freiberufler*in)?

In Zeiten der Corona-Pandemie wird Sie das Team Selbstständige schriftlich oder telefonisch kontaktieren. Schauen Sie auch gerne in unsere FAQ für Gründungswillige, die das Team Selbstständige für Sie zusammengestellt hat. 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jobcenter Ihre Existenzgründung fördern (z. B. durch Einstiegsgeld). Auch hierzu erhalten Sie alle Informationen vom Team Selbstständige. Wichtig ist, dass Sie als Existenzgründer:in Ihren Antrag auf Einstiegsgeld stellen, bevor Sie ein Gewerbe anmelden oder Verträge für die Selbstständigkeit unterzeichnen (z. B. Gewerbemietvertrag)

Zur Vorbereitung Ihrer Selbstständigkeit können Sie die Checkliste zum Unternehmenskonzept des Startercenters NRW nutzen. 
 

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