Höhere Regelsätze ab 01. Januar 2024
27. Dortmund 2023
Ab dem 01. Januar 2024 steigen die Regelsätze für Personen, die Leistungen vom Jobcenter Dortmund beziehen und betragen (+ Erhöhung im Vergleich zu 2023):
Alleinstehende oder Alleinerziehende | 563 € (+61 Euro) |
Paare (je Partner*in) in der BG*, wenn beide volljährig sind | 506 € (+55 Euro) |
18- bis 24-Jährige in der BG* der Eltern | 451 € (+49 Euro) |
14- bis 17-Jährige in der BG* | 471 € (+51 Euro) |
Kinder von sechs bis 13 Jahren | 390 € (+42 Euro) |
Kinder bis fünf Jahre | 357 € (+39 Euro) |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) | 451 € (+55 Euro) |
*Bedarfsgemeinschaft
Personen mit einem Bewilligungsbescheid für das Jahr 2024 erhalten automatisch die höheren Regelsätze ausgezahlt. Ein gesonderter Antrag auf Bürgergeld ist nicht erforderlich. Auch wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben und zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Bescheid vorliegt, erfolgt die Anpassung automatisch. Die Bescheide werden in der ersten Januarwoche 2024 versandt.
Das Bürgergeld bietet eine verlässliche Sicherheit für Menschen in Krisensituationen oder nach Jobverlust, um erfolgreich den Weg zurück ins Arbeitsleben zu gestalten und gewährleistet ein menschenwürdiges Existenzminimum unter Berücksichtigung individueller Lebensumstände.
Weitere Informationen zur Ermittlung der Regelbedarfe finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).