Miete, Heiz- & Betriebskosten
Miete, Heiz- und Betriebskosten werden vom Jobcenter in tatsächlich zu zahlender Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind. Dasselbe gilt für Beiträge vom Mieter:innenverein.
Die Beurteilung ob ein Wohnraum als angemessen gilt, richtet sich nach dem Einzelfall und den individuellen Verhältnissen. Die Angemessenheitsgrenzen legt die Stadt Dortmund fest. In den fachlichen Weisungen der Stadt können Sie die detaillierten Bestimmungen nachlesen. Alternativ zu den unten aufgeführten Tabellen können Sie auch unsren Mietpreisrechner nutzen.
In Dortmund gelten folgende Obergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft:
Personen | Angemessenheitsgrenze | Angemessenheitsgrenze | Angemessenheitsgrenze |
1 | 380,00 € | 150,00 € | 530,00 € |
2 | 470,00 € | 180,00 € | 650,00 € |
3 | 570,00 € | 230,00 € | 800,00 € |
4 | 720,00 € | 230,00 € | 950,00 € |
5 | 920,00 € | 300,00 € | 1.220,00 € |
6 | 1.000,00 € | 300,00 € | 1.300,00 € |
*Betriebskosten sind alle Kosten, die Ihre:m Vermieter:in im Laufe eines Jahres entstehen, um das Haus und das Grundstück, auf dem das Haus steht, für Sie als Mieter:in als Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Dazu gehören die warmen Neben- beziehungsweise Betriebskosten, wie Heizkosten, Kosten für warmes Wasser oder Kosten für die Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen. Hinzu kommen die kalten Nebenkosten, wie beispielsweise Kosten für die Müllabfuhr und die Straßenreinigung, Grundsteuer (oder auch „öffentliche Lasten des Grundstücks“), Schornsteinreinigung usw. Für manche Miethäuser fallen weitere Kosten an, wie z. B.: Strom für den Fahrstuhl, Haus- und Flurreinigung, Gartenpflege usw.
Heiz- und Betriebskostenabrechnung:
Wenn Sie Heiz- und Betriebskostenabrechnungen erhalten, reichen Sie diese umgehend nach Erhalt ein, damit das Jobcenter die Übernahme prüfen kann. Bitte prüfen Sie vorher unbedingt, ob ihr:e Vermieter:in die Abrechnung fristgerecht zugesandt hat und ob die Abrechnung korrekt ist! Bei Fragen zu Ihrer Heiz- und Betriebskostenabrechnung hilft Ihnen der Mieter:innenverein vor Ort weiter.
Folgende Möglichkeiten haben Sie, um die Heiz- und Betriebskostenabrechnung einzureichen:
- Bequem über das Portal jobcenter.digital
- Postalisch an Jobcenter Dortmund, 44120 Dortmund
- Als Einwurf in einen unserer Briefkästen
- Über unser Kontaktformular
Klimabonus:
Durch den Klimabonus haben leistungsberechtigte Menschen die Möglichkeit, eine energetisch sanierte Wohnungen anzumieten. Das Jobcenter kann dann anstelle der angemessenen Nettokaltmiete, eine höhere Miete berücksichtigen, wenn diese durch eine energetische Sanierung entstanden ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Heizkosten auffallend niedrig (s. Tabelle) sind.
Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt anhand der Heizkostenabrechnungen feststellen lassen, dass die Heizkosten nicht wie erwartet auffallend niedrig ausfallen, prüft das Jobcenter zunächst den Grund dafür. Können die Gründe nachvollzogen werden, werden die Kosten übernommen.
Personen | Angemessenheitsgrenze | Grenzwert für auffallend niedrige Heizkosten |
1 | 450,00 € | 30,00 € |
2 | 550,00 € | 40,00 € |
3 | 670,00 € | 50,00 € |
4 | 840,00 € | 60,00 € |
5 | 1.040,00 € | 60,00 € |
6 | 1.150,00 € | 80,00 € |
Barrierefreier Wohnraum
Sollte es für eine leistungsbeziehende Person notwendig sein, einen barrierefreien, rollstuhlgerechten oder behindertengerechten Wohnraum anzumieten, so kann das Jobcenter die erhöhte Nettokaltmiete berücksichtigen. Die Notwendigkeit ist durch ein ausführliches ärztliches Attest nachzuweisen. Auch bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG kann von der Notwendigkeit ausgegangen werden.
Personen | Angemessenheitsgrenze | Angemessenheitsgrenze | Angemessenheitsgrenze |
1 | 500,00 € | 150,00 € | 650,00 € |
2 | 650,00 € | 180,00 € | 830,00 € |
3 | 800,00 € | 230,00 € | 1.030,00 € |
4 | 950,00 € | 230,00 € | 1.180,00 € |
5 | 1.100,00 € | 300,00 € | 1.400,00 € |
6 | 1.250,00 € | 300,00 € | 1.550,00 € |