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Hinweise für Geflüchtete

Als Geflüchtete:r mit einem anerkannten Aufenthaltsstatus nach § 25, Absatz 1-3 sowie Absatz 5 nach dem Aufenthaltsgesetz und mit Wohnsitz in Dortmund erhalten Sie im sogenannten „Integration Point“ Hilfe zur beruflichen Integration und zur Sicherung des Lebensunterhalts. 

Die Mitarbeiter:innen des „Integration Point“ sprechen arabisch, türkisch, englisch, französisch, spanisch, persisch, haussa, djerma und mina und können in vielen Fällen eine muttersprachliche Erstberatung anbieten. 

Bei Erfüllung der Voraussetzungen händigen sie die Anträge auf Bürgergeld aus, unterstützen bei der Antragstellung und bearbeiten Ihre Anträge auf SGB II-Leistungen.

In der Arbeitsvermittlung werden die vorhandenen schulischen Kenntnisse und die im Herkunftsland erworbenen beruflichen Erfahrungen umfassend erfasst. Die Mitarbeiter:innen beraten Sie hinsichtlich der Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüssen und ermöglichen die Teilnahme an Sprachkursen (Deutschkursen) sowie an sonstigen Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in Arbeit und Ausbildung. Sie händigen Stellenangebote aus und vermitteln Sie als Bewerber:innen.

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Phone
Integration Point
0231 842-9531