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AU-Bescheinigung muss weiter beim Jobcenter vorgelegt werden

09. Januar 2023

Arbeitgeber müssen ab Anfang Januar 2023 die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Arbeitnehmende müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“ ohne dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) vorzulegen. 

Für Kund*innen des Jobcenters gilt diese Neuerung allerdings nicht. Sie müssen eine AUB im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin beim Jobcenter vorlegen. 

Sie können Ihre AUB auch auf digitalem Weg einreichen. Der einfachste Weg dafür ist über das Onlineportal jobcenter.digital (Sie haben noch keine Zugangsdaten? Sprechen Sie uns beim nächsten Termin einfach an - wir händigen Ihnen diese gerne direkt aus). Weiterhin können Sie auch das Kontaktformular auf unserer Webseite nutzen, um Ihre AUB zu übermitteln.

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